AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
die nachstehenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Reisedienst der Wirtschaft / Primus Tours (kurz Primus Tours genannt):

  1. Anmeldung, Reisebestätigung
    1. Nach Erhalt unseres schriftlichen Reiseangebotes buchen Sie auf Grundlage dieses Angebotes einen Reisevertrag mit Primus Tours. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen Ihre Buchung gemäß unseres Angebotes schriftlich bestätigen.
    2. Weicht die schriftliche Bestätigung vom Inhalt des Angebotes ab und das neue Angebot wird von Ihnen akzeptiert, wird der Reisevertrag zu den neuen Bedingungen verbindlich.
  2. Bezahlung
    1. Mit der Reisebestätigung wird ein Anzahlungsbetrag in Höhe von 25% der Gesamtreisekosten angefordert. Die Restkosten sind nach Erhalt der Reiseunterlagen einzuzahlen.
    2. Primus Tours hat über »tourvers« die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit der Anzahlungsrechnung verschickt.
  3. Leistungen, Preise
    1. Die eingeschlossenen Leistungen sind dem Angebot Primus Tours zu entnehmen und werden mit der Bestätigung nochmals aufgeführt. Diese Leistungen sind für Primus Tours bindend und sind Grundlage des Reisevertrages.
    2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss (Buchungsbestätigung) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhung um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
  4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    1. Falls einzelne Reiseleistungen infolge von vorzeitiger Rückreise und sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen wurden, wird sich Primus Tours auf Antrag bei den Leistungsträgern um eine Erstattung bemühen.
  5. Rücktrittsgebühren
    1. Es bleibt dem Reisenden unbenommen den Nachweis zu führen, dass in Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von uns im Einzelfall anzuwendenden Pauschalen.
    2. Bei Reisebausteinen und Rundreiseprogrammen fallen Rücktrittsgebühren pro Person in folgender Höhe an:
      • Nach Erhalt der Buchungsbestätigung: € 50,– pro Person
      • Bei Rücktritt von der Reise bis zum 35.Tag vor der Abreise: 20%, mindestens jedoch € 50,– pro Person
      • Bei Rücktritt von der Reise bis zum 15.Tag vor der Abreise: 40%
      • Bei Rücktritt von der Reise bis zum 8.Tag vor der Abreise: 60%
      • Bei Rücktritt bis 1 Tag vor Abreise: 80%
      • Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des jeweiligen Reisepreises
    3. Werden nur einzelne Bausteine gebucht, wie reine Übernachtungskosten, Greenfees, Mietwagen, Flüge, so fallen separate Gebühren an, die wir mit der Reisebestätigung aufgeben.
    4. In ganz besonderen Fällen kann sich der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren noch ändern. Die Gebühren werden mit der Reisebestätigung separat aufgegeben.
  6. Umbuchungen, Stornierungen
    1. Bei Änderungen des Reisetermins, Reiseziels, der Unterkunft oder Beförderungsart fallen die Reiserücktrittsgebühren an. Bei gleichzeitiger Neubuchung können sich die Reiserücktrittsgebühren ermäßigen.
    2. Es können sich insbesondere bei eingeschlossenen Flugkosten Änderungen ergeben, so dass sich die Reisekosten gegenüber dem Angebot noch erhöhen oder unter Umständen sich auch ermäßigen.
  7. Gewährleistung und Haftung
    1. Primus Tours steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:
      • die gewissenhafte Reisevorbereitung
      • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
      • die Richtigkeit der im Reiseangebot bzw. in der Reisebestätigung angegebenen Dienstleistungen
      • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
  8. Minderung des Reisepreises
    1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Primus Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Primus Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn es sich um einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    2. Nach Rückkehr des Reisenden kann eine Erstattung nicht erbrachter Reiseleistungen erfolgen, falls diese nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
    3. Erstattung von gezahlten Greenfees ist nur durch Abzug einer Bearbeitungsgebühr erstattet, wenn an dem betreffenden Spieltag der Golfplatz offiziell gesperrt wurde.
    4. Wurde eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Primus Tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich vorzunehmen.
    5. Eine Minderung des Reisepreises bzw. kostenlose Kündigung kann nicht erfolgen, wenn Fluggesellschaften Änderungen der bestätigten Flugzeiten und Flugrouten vorgenommen haben.
  9. Haftung
    1. Unserer vertragliche Haftung/Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Primus Tours beigeführt wurde.
  10. Beanstandungen
    1. Sind Beanstandungen vor Ort direkt durch den Leistungsträger oder durch die örtliche Agentur nicht möglich, müssen Beanstandungen unverzüglich an Primus Tours mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
    2. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monates nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise über Primus Tours geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen.
    3. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
  11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
    1. Primus Tours wird alle Reisenden (deutsche Staatsbürger) bei den Buchungsbestätigungen auf die allgemeinen Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen hinweisen. Bei Angehörigen anderer Staaten können unter Umständen andere Bedingungen vorliegen. Die zuständigen Konsulate sowie Primus Tours geben hierüber Auskunft.
    2. Primus Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben. Es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Mit der Bestätigung werden wir auf den Zeitraum zur Erlangung von Visa hinweisen.
    3. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Wir verweisen auf allgemeine Informationen insbesondere bei den Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
  12. Handicap-Beschränkung
    1. Primus Tours weist auf die Handicap-Beschränkungen der einzelnen angebotenen Golfplätzen hin, die übermittelten Handicap-Angaben werden bei der Buchung an die Golfplätze weitergegeben. Sollten die Angaben nicht stimmen und der Reisende keinen Handicap-Mitgliedsausweis vorweisen, kann der Golfclub das Spielen verweigern. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Greenfees und anteiliger Reisekosten.
    2. Primus Tours ist auch bemüht, bei vielen Golfplätzen auf Anfrage zu erreichen, dass auch Spieler mit höheren Handicaps zugelassen werden. Bei Buchung der Startzeiten wird auf das höhere Handicap hingewiesen. Wird die Startzeit bestätigt und aus irgendeinem Grund vom Golfclub das Spielen verweigert, erfolgt eine Erstattung der eingezahlten Greenfees, weitere Ansprüche bestehen nicht.

Insolvenzversicherer:     HanseMerkur Reiserversicherung AG
Adresse:                         Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Telefon:                          +49 (0) 40/ 53 799 360
Mail:                                 insolvenz@hansemerkur.de

Klagen gegen Primus Tours sind an dessen Sitz zu erheben.

Reisedienst der Wirtschaft / Primus Tours
Am Hauptbahnhof 10
60329 Frankfurt am Main
Tel: (069) 23 85 10-0 
Fax: (069) 23 31 02
E-Mail: golf@primustours.de

Handelsregister Frankfurt
72 HRB 8451

Geschäftsführung: Hartmut W. Emich

Stand: Mai 2019